Mehrwegverpackungspflicht in der Gastronomie ab 2023: Was du wissen musst
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Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der Gastronomie neue Regelungen zur Mehrwegverpackungspflicht.
Diese Maßnahme ist eine Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie und hat zum Ziel, den Verbrauch von Einwegkunststoffverpackungen zu reduzieren. In diesem Blog-Beitrag erfährst du, welche Betriebe betroffen sind, welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden müssen und welche Ausnahmeregelungen es gibt.
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Wer ist betroffen?
Die Mehrwegverpackungsregelungen gelten für Betriebe, die Lebensmittel im Rahmen des to-go- oder Take-Away-Geschäfts in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen anbieten. Dazu zählen Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen und unmittelbar verzehrt werden können. Teller, Tüten, Folienverpackungen und Wrappers sind von der Regelung ausgenommen. Auch Betriebe, die Getränke in Einweggetränkebechern anbieten, müssen die Mehrwegregeln beachten. -
Welche Maßnahmen sind erforderlich?
Die betroffenen Betriebe müssen ihren Gästen alternative Mehrwegverpackungen anbieten und die ausgegebenen Mehrwegverpackungen auch zurücknehmen. Dabei dürfen die Mehrwegverpackungen weder teurer noch schlechter sein als die Einwegverpackungen. Zudem müssen die Betriebe ihre Gäste durch deutlich sichtbare Hinweisschilder auf die Mehrwegoptionen aufmerksam machen. -
Ausnahmeregelungen für kleine Betriebe:
Kleine Betriebe mit nicht mehr als fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern haben die Möglichkeit, die Waren in kundeneigene Mehrwegbehältnisse abzufüllen und somit keine eigenen Mehrwegverpackungen anbieten zu müssen. Hierbei müssen sie jedoch auch auf dieses Angebot hinweisen. -
Hygieneregeln und Mehrweglösungen:
Die Verwendung von Mehrwegverpackungen und die Abfüllung von Lebensmitteln in kundeneigene Behältnisse sind unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln erlaubt. Es sollten jedoch bestimmte Aspekte beachtet werden, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. -
Sanktionen bei Nichteinhaltung:
Betriebe, die gegen die neuen Vorschriften verstoßen, können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro belegt werden.
Die Mehrwegverpackungspflicht in der Gastronomie ab 2023 stellt eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung von Einwegkunststoffverpackungen dar. Es ist entscheidend, dass betroffene Betriebe die neuen Regelungen kennen und umsetzen, um den Anforderungen gerecht zu werden und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Beitrag als Orientierungshilfe dient und keine Rechtsberatung darstellt. Bei konkreten Fragen oder rechtlichen Anliegen empfehle ich, sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu wenden, um eine individuelle Beratung zu erhalten.
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